Rechtliches · B2B

AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für technische Dienstleistungen von solidAV – Tim Piechatzek Medientechnik. Gültig für Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Auftragnehmer

solidAV – Tim Piechatzek Medientechnik

Inhaber: Tim Piechatzek

Am Stiergraben 36, 63128 Dietzenbach, Deutschland

USt-IdNr.: DE445300091

§ 1Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen solidAV – Tim Piechatzek Medientechnik (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“).

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.

Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.

§ 2Vertragsgegenstand und Leistungscharakter

Der Auftragnehmer erbringt technische Dienstleistungen im Bereich Veranstaltungs- und Medientechnik, insbesondere Planung, Disposition, Aufbau, Einrichtung, Betreuung, Bedienung, Abbau sowie projektbezogene technische Beratung.

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich als Werkleistung vereinbart, handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB.

Ein bestimmter wirtschaftlicher, kommunikativer oder veranstaltungsspezifischer Erfolg wird nicht geschuldet.

Leistungsänderungen oder Erweiterungen bedürfen der Textform und können zu einer Anpassung der Vergütung führen.

§ 3Einsatzzeiten, Arbeitszeitregelung und Zuschläge

Eine Tagesschicht umfasst 10 Zeitstunden inklusive kurzer Pausen. Maßgeblich ist die tatsächliche Einsatzdauer ab Eintreffen am Einsatzort bis zum Verlassen des Einsatzortes.

Überschreitungen der vereinbarten Schichtdauer gelten als Überstunden bzw. Nacharbeit und werden minutengenau abgerechnet. Für diese Zeiten wird ein Zuschlag von +50 % auf den vereinbarten Stundensatz berechnet.

Zusätzlich gelten folgende Zuschläge:

Nachtarbeit (22:00–06:00 Uhr)+25 %
Sonntagsarbeit+50 %
Gesetzliche Feiertage am Einsatzort+100 %

Zuschläge kumulieren bei zeitlicher Überschneidung.

Reisezeiten, Wartezeiten, veranstaltungsbedingte Verzögerungen sowie Zeiten der Abruf- oder Einsatzbereitschaft gelten als vergütungspflichtige Arbeitszeit. Verzögerungen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, berühren den Vergütungsanspruch nicht.

§ 4Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig sämtliche für die Durchführung erforderlichen Informationen, Ablaufpläne, Ansprechpartner sowie Genehmigungen bereit.

Er gewährleistet eine ordnungsgemäße Infrastruktur, insbesondere:

Der Auftraggeber benennt einen weisungsbefugten Ansprechpartner.

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers unberührt.

§ 5Vergütung und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Zusätzlich berechnet werden Fahrtkosten, Park- und Mautgebühren, Übernachtungskosten sowie vertraglich vereinbarte Spesen.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie die gesetzliche Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB.

Der Auftragnehmer ist bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.

Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 6Stornierung und Terminverschiebung

Stornierungen bedürfen der Textform.

Im Falle einer Stornierung werden folgende pauschale Entschädigungen berechnet:

bis 10 Tage vor Einsatzbeginn50 %
bis 3 Tage vor Einsatzbeginn80 %
weniger als 3 Tage vor Einsatzbeginn oder Nichterscheinen100 %

Bereits erbrachte Planungs-, Dispositions- oder Reservierungsleistungen werden in jedem Fall vollständig berechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

Terminverschiebungen gelten als Stornierung mit anschließender Neubuchung, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

§ 7Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers (insbesondere Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Streik, Stromausfall, Pandemien, infrastrukturelle Ausfälle) entbinden für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.

Bereits entstandene Kosten und erbrachte Leistungen sind vom Auftraggeber zu vergüten.

§ 8Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers, maximal jedoch auf das Zweifache der jeweiligen Auftragssumme.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Imageschäden, Datenverlust oder sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, außer bei Vorsatz.

§ 9Sicherheit und Fremdmaterial

Der Auftragnehmer arbeitet nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung einschlägiger Sicherheitsvorschriften (insbesondere DGUV und VDE).

Für vom Auftraggeber oder Dritten bereitgestelltes Material übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

Die Einholung urheber- oder lizenzrechtlicher Genehmigungen obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.

§ 10Versicherung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die jeweilige Veranstaltung eine angemessene Veranstalterhaftpflichtversicherung vorzuhalten.

Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung.

§ 11Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordener Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.

§ 12Referenznennung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber sowie das jeweilige Projekt zu Referenzzwecken zu benennen, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 13Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist 63128 Dietzenbach.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist Offenbach am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

§ 14Änderungen und Mitteilungen in Textform

Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB anzupassen, soweit dies aufgrund geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder einer Änderung des eigenen Leistungsangebots erforderlich wird und die Änderung den Auftraggeber nicht unangemessen benachteiligt.

Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als genehmigt. Auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

Mitteilungen und Erklärungen, die den Vertrag betreffen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail genügt).

§ 15Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses und unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.

Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.